Wir nehmen hier öfter Bezug auf den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz, dessen Entwurf die Grünen in den Bundestag eingebracht haben. Für das Geschlechtsidentitätsgesetz, welches die FDP etwa eingebracht hat, gelten die selben Bedingungen und Abläufe.
Der Gesetzesentwurf
Gesetzesentwürfe können sowohl vom Bundesrat, den Fraktionen als auch von der Bundesregierung eingebracht werden. Im Falle des Selbstbestimmungsgesetzes stammt der Entwurf von den Grünen, das heißt aus der Opposition. Nun ist es so, dass große Teile der Fraktion der CDU/CSU kategorisch gegen Vorschläge der Opposition stimmen, unabhängig von deren Inhalt. Dieser Widerstand zeigt sich bereits in der ersten Lesung.
Die erste Lesung
Die erste Lesung ist der erste Schritt des Gesetzgebungsprozesses. Es handelt sich dabei um eine Debatte im Bundestag, in der zunächst der Entwurf vorgestellt wird, sich die einzelnen Fraktionen dazu positionieren und Kritik geübt wird.
Besonders aus der Fraktion der CDU/CSU kamen Vorbehalte gegen eine komplett selbstbestimmte Lösung ohne Länder wie Malta, Belgien, Irland, Norwegen oder Dänemark zu berücksichtigen, die damit durchweg positive Erfahrugnen gemacht haben. Auch wurde argumentiert, dass die Personenstandsregister korrekt gehalten werden müssen. Das zielt allerdings ins Leere: Einerseits setzt das TSG heute keine körperlichen Eingriffe mehr voraus, da das verfassungswidrig wäre. Andererseits betonte das Bundesverfassungsgericht im Urteil zur dritten Option, dass Geschlecht nicht allein aufgrund körperlicher Merkmale bestimmt werden kann. Die Register können also nur korrekt sein, wenn sie zeitnahe, selbstbestimmte Änderungen erlauben.
Nach Abschluss der ersten Lesung findet in der Regel Arbeit in Ausschüssen statt, in denen unter Berücksichtigung von Expert*innen-Meinungen in den Fraktionen weiter über den Entwurf beraten wird. Meist entstehen Änderungsvorschläge und Kompromisse zwischen den Fraktionen. Schließlich wird eine Beschlussempfehlung an das Plenum gegeben, ob für oder gegen das Gesetz gestimmt werden soll. In diesem Fall wurde von der Fraktion der Grünen eine Abstimmung erzwungen, indem die zweite Lesung auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Aktuell wird eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs empfohlen. Die Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der SPD stimmten hierbei für eine Ablehnung, die FDP hat sich enthalten und die Fraktionen der Linken und der Grünen stimmten gegen eine Ablehnung.
Die zweite Lesung
In der nun folgenden zweiten Lesung können Änderungsanträge gestellt werden. Über diese wird auch direkt beraten und abgestimmt. Nach dem Abhandeln der Änderungsanträge und Abschluss der Debatte gibt es eine Schlussabstimmung, in der entschieden wird, ob der Gesetzesentwurf in die dritte Lesung geht. Diese kann unter bestimmten Umständen direkt im Anschluss stattfinden. Die zweite Lesung über den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes findet am 19. Mai 2021 statt.
Wie geht es danach weiter?
Wenn ein Gesetzesentwurf vom Bundestag verabschiedet wird, geht er an den Bundesrat, der ebenfalls darüber abstimmt, ob er ein Veto einlegt. Tut er das nicht, unterschreibt abschließend der Bundespräsident und das Gesetz kann in Kraft treten.
Alle Guten Dinge Bald
Die Entwürfe sind in der zweiten Lesung abgelehnt worden. AlleGutenDingeJETZT bleibt dran. Vor der Bundestagswahl wird das absehbar aus dem Bundestag nichts mehr. Die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheits­rechte könnte natürlich jederzeit entschieden werden.