VERFAHREN
Um Vornamen und Geschlechtseintrag nach dem Transsexuellengesetz zu ändern, ist ein Verfahren bei einem Amtsgericht erforderlich. Das allein wird schon häufig kritisiert, da es Aufwand und Kosten bedeutet, die bei einem Antrag im Standesamt nicht anfallen würden. Gerichte entscheiden aber nicht allein auf Grund des Antrages, sondern bestellen zwei unabhängige Gutachter*innen. Die Gutachten sollen belegen, dass die antragstellende Person tatsächlich trans ist und, so will es das Gesetz, dass sich das Geschlecht der Person auch nicht mehr ändern wird.
GUTACHTENPFLICHT
Diese Gutachten sind schon allein deshalb abzulehnen, da es rein psychologisch gar nicht möglich ist, eine Bestätigung auszustellen, dass sich das Geschlecht nicht mehr ändern wird. Da Geschlecht nicht von außen messbar ist, kann in diese Gutachten eigentlich nur einfließen, was die Begutachteten selbst aussagen. Die könnten aber auch für sich selbst sprechen. Der dritte und letzte Punkt, warum diese Begutachtungspraxis dringend abgeschafft werden sollte, ist, das entstehende Abhängigkeitsverhältnis: Wer den eigenen Vornamen oder Personenstand ändern will, ist auf die Gutachten angewiesen und potentiell übergriffigen Gutachter*innen ausgeliefert. Begutachtete Personen werden häufig gezwungen, sich auszuziehen, obwohl die Begutachtenden für eine anatomische Begutachtung weder bestellt noch qualifiziert sind. Häufig werden auch Fragen über Unterwäsche, sexuelle Orientierung, gemochte und praktizierte Sexualität oder sexuelle Phantasien gestellt.
AUFWAND
Das ganze Verfahren ist durch die verpflichtenden Gutachten nicht nur super aufwendig und bürokratisch, sondern auch sehr teuer, da eine Stunde Arbeitszeit für ein gerichtliches Gutachten häufig rund 100 Euro an Kosten jede Stunde verursacht und die Erstellung dieser Gutachten oft mehr als 5 oder 6 Stunden in Anspruch nehmen. Das Gesetz setzt voraus, bereits mehrere Jahre in der neuen Geschlechterrolle zu leben wollen. Es spricht dabei sehr abenteuerlich von einem Zwang. Einige Gutachter*innen verlangen eine begleitende Psychotherapie für diese Zeit als Nachweis, was aber eine vergleichsweise strenge Auslegung darstellt. Es besteht also nicht nur ein Gutachtenzwang sondern auch ein Quasi-Therapiezwang und bei strenger Auslegeung ein “ohne rechtliche Absicherung mehrere Jahre in der neuen Geschlechterrolle leben”-Zwang.
Neben dem unnötig bürokratischen Verfahren und den häufig entwürdigenden und unwissenschaftlichen Gutachten gibt es noch weitere Probleme mit diesem Gesetz.
ELTERNSCHAFT
Ursprünglich war Unfruchtbarkeit Voraussetzung für ein erfolgreiches TSG-Verfahren. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt aber auch für Personen, die trans sind und so hat das Bundesverfassungsgericht die betreffenden Paragraphen gestrichen. Ein Schatten dieser Intention findet sich aber weiterhin im Gesetz. Wer nach Transsexuellengesetz Name oder Personenstand geändert hat und Elternteil wird, wird in die Geburtsurkunde des eigenen Kindes mit dem falschen, alten Geschlechtseintrag und dem abgelegten Vornamen eingetragen. Damit steht in der Geburtsurkunde des Kindes dann eine Person, die so gar nicht existiert. Das ist auf allen denkbaren Ebenen ziemlicher Unfug. So können Elternteile, die trans sind, kaum glaubhaft nachweisen, dass es sich um ein eigenes Kind handelt, falls das bei einer Kontrolle, wie zum Beispiel am Flughafen, relevant sein könnte.
Zusätzlich ermöglicht das Gesetz in diesen Fällen auch die komplette Annullierung der Änderung des Geschlechtseintrages oder des Namens. Diese Regelung wiederum sorgt dafür, dass das letzte bisschen Selbstbestimmung, was das Transsexuellengesetz zwischen Gängelei und Unwissenschaftlichkeit noch bietet, weiter in Frage gestellt wird.
AUFFORDERUNGEN ZUM ÄNDERN
Dass das Transsexuellengesetz keine Sternstunde der Gesetzgebung in Deutschland ist, ist nichts Neues: Der europäische Rat hat in der Resolution 2048-2015, übrigens mit den Stimmen der Bundesregierung, weitreichende Reformen gefordert. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung 2017 im Beschluss 362-17 auf, das Transsexuellengesetz aufzuheben und durch ein Gesetz zu ersetzen, das die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht große Teile des Gesetzes aufgehoben, weil sie nicht mit der Menschenwürde oder anderen Grundrechten vereinbar waren.
VERFASSUNGSBESCHWERDE
Zusätzlich ist beim Bundesverfassungsgericht derzeit auch eine Verfassungsbeschwerde, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt wird, anhängig. Wenn dieser statt gegeben wird, würden große Teile dessen, was im TSG noch gilt, ebenso aufgehoben werden.